Breitband-Logo

Markterkundungsverfahren nach Nr. 6.1 Breitbandrichtlinie
(zweiter Aufzählungspunkt aE)

Übersicht über die derzeitige Breitband-Nutzung und gemeldeten Bedarf (262 kb) 

1. Zieldefinition

Die Gemeinde Chamerau führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, zweiter Aufzählungspunkt der "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)" vom 23. Juni 2008 Az.: III/5-6406b2/90/1 und E 5-7554.4-33 (AllMBl S. 401) durch.

Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten. Unternehmen, die zur Deckung des definierten Breitbandbedarfs einen Zuschuss benötigen, werden im Markterkundungsverfahren nicht berücksichtigt.

Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 256 kbit/s im Upload. In mindestens 90% der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.

2. Unterversorgungssituation

Die Gemeinde Chamerau (Einwohner: 2667, Landkreis Cham) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Betroffen sind die Gemeindeteile Lederdorn und Moos.

Die Gemeinde Chamerau hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung des Gemeindegebiets ergibt.

Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite Chamerau eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten Chamerau (siehe Ziffer 6) angefordert werden.

3. Anforderungen

Interessierte Unternehmen haben ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet mit folgenden Inhalten abzugeben.

  • Vorstellung des Netzbetreibers
  • Referenzen
  • Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
  • Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload
  • Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
  • Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s
  • Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme

4. Sonstiges

Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.

5. Frist

Interessenbekundungen müssen spätestens am 30.06.2009 beim Breitbandpaten der Gemeinde Chamerau eingegangen sein (siehe Ziffer 6).

6. Ansprechpartner

Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate
Bürgermeister Stefan Baumgartner,
Schulstraße 2, 93466 Chamerau,
Tel. 09944-341716,
Mail: stefan.baumgartner@chamerau.de.