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Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie

Übersicht über die derzeitige Breitband-Nutzung und gemeldeten Bedarf (262 kb) 

1. Zieldefinition

a) Die Gemeinde Chamerau führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz  der "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)" in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2001, durch.

Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten. .

b) Zeitgleich führt die Gemeinde Chamerau ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)" in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2001, durch.

Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.

Der öffentliche Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.

2. Unterversorgungssituation

Die Gemeinde Chamerau (Einwohner: 2667, Landkreis Cham) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Betroffen sind die Gemeindeteile Lederdorn und Moos.

Die Gemeinde Chamerau hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung des Gemeindegebiets ergibt.

Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite Chamerau eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten Chamerau (siehe Ziffer 8) angefordert werden.

3. Zieldefinition

Aufgrund der Bedarfsanalyse bestht im Gemeindegebiet in den Ortsteilen Moos und Lederdorn ein erhöhter Bedarf. Danach ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate von mindestens 6 Mbit/s im Download und von midestens 512 kbit/s im Upload bedarfsgerecht. In mindestens 90% der Zeit sollte den Nutzern mehr als 6 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.

Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.

4. Anforderungen

Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.

Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.

Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:

  • Vorstellung des Netzbetreibers
  • Referenzen
  • Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
  • Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload
  • Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
  • Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 6 Mbit/s
  • Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)
  • Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme

5. Bewertungskriterien

a) Bewertungskriterien Gewichtung
1. Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit 30%
2. Höhe der Endkundenpreise (Bereitstellung, Gerätekosten, mtl. Gebühr) 25%
3. Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch graphische Darstellung) 20%
4. Technisches Konzept (garantierte Übertragungszeiten, zeitl. Verfügbarkeit etc.) 15%
5. Dauer bis zur Inbetriebnahme ab Auftragserteilung 5%
6. Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Anbieters 5%

b) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene

Anderer Netz- und Dienstebereibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden.

c) Netzbetrieb

Der Netzbetrieb ist für mindestens 7 Jahre aufrecht zu erhalten.

6. Sonstiges

Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden. Falls eine kabelgebundene Lösung das wirtschaftlichste Angebot sein sollte würde die Gemeinde Chamerau die Grabarbeiten in Eigenregie übernehmen, wenn dadurch eine Kostenersparnis erreicht würde.

7. Frist

Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 23.02.2011 beim Breitbandpaten der Gemeinde Chamerau eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 06.04.2011 beim Breitbandpaten der Gemeinde Chamerau eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

8. Ansprechpartner

Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate
Bürgermeister Stefan Baumgartner,
Schulstraße 2, 93466 Chamerau,
Tel. 09944-341716,
Mail: stefan.baumgartner@chamerau.de.