Fischereikartenpreise für den Regen
Tagesfischereikarte 12,50 Euro
Wochenfischereikarte 50,00 Euro
Streckenbeschreibung:
von Regenbrücke ca. 8,0 km flußaufwärts in Richtung Miltach
Sie können folgende Fische angeln:
Karpfen, Schleie, Barbe, Brachse, Nase, Aal, Weißfisch, Forelle, Hecht, Zander, Wels
Die Karten sind bei der Tourist-Info Chamerau (Tel. 09944/3417-30) sowie beim
Landhotel Schwalbenhof, Gasthof "Zum Bäckerwirt" (nur für Hausgäste) und
im Bistro zum Haus des Gastes erhältlich.
Die Angelbestimmungen können bei der Tourist-Info erfragt werden.
Allgemeine Bestimmungen am Regen
- Zur Ausübung der Fischwaid ist neben dieser Erlaubnis auch ein von der Verwaltungsbehörde ausgestellter, gültiger Fischereischein erforderlich.
- Das Anfüttern ist nur in geringem Umfang während des Angelns erlaubt.
- Erlaubt ist das Fischen mit 2 Handangeln, davon nur eine für Raubfischfang (ab 01. Juni).
- Das Fischen ist erlaubt von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 1/2 Stunden nach Sonnenuntergang. Das Nachtangeln ist nur erlaubt bis 1.00 Uhr Sommerzeit auf Aale, Rutten und Waller.
- Je Tag dürfen von Waller, Hecht, Zander, Karpfen, Schleie und Barbe insgesamt nur höchstens 2 Fische, zusätzlich bis zu 4 Weißfische, gefangen und mitgenommen werden.
- Diese Beschränkung gilt auch für Köderfische (max. 8 Stück).
- Es ist verboten, einem Begleiter die Angel zur Führung zu übergeben. Untermäßige Fische sind ins Wasser zurückzugeben. Fischen mit lebenden Köderfischen verboten!
- Bei Verwendung von Blinkern, Wobbern, Schlepp- und Spinnsystemen darf der künstliche oder tote Köder mehrere Haken haben.
- Jede ungesetzliche Fischereiausübung ist verboten, unbedingt sind die Bestimmungen zum Schutz der Tiere zu beachten. Insbesondere ist jegliches Quälen der Tiere verboten.
- Das Biwakieren und Lagern am Fischwasser ist nicht erlaubt.
- Verursachen Sie bitte keine Flurschäden. Das befahren von Wiesen, Feldern und Äckern ist verboten! Es könnte vom Grundstücksbesitzer Strafanzeige erstattet werden. Für eventuell angerichtete Schäden haftet in vollem Umfang der Erlaubnisscheininhaber.
- Fischer sind Umweltschützer, verlassen Sie Ihren Angelplatz immer im sauberen Zustand.
Mindest-Schonmaße und Schonzeiten
|
Äsche |
35 cm |
01.01. - 30.04. |
|
Hecht |
60 cm |
15.02. - 15.04. |
|
Huchen |
70 cm |
15.02. - 31.05. |
|
Nase |
30 cm |
01.03. - 30.04. |
|
Frauennerfling |
30 cm |
01.03. - 30.06. |
|
Zander |
50 cm |
15.03. - 30.04. |
|
Barbe |
45 cm |
01.05. - 15.06. |
|
Bachforelle |
30 cm |
01.10.- 28.02. |
|
Bachsaibling |
30 cm |
01.10. - 28.02. |
|
Seeforelle |
60 cm |
01.10.- 28.02. |
|
Seesaibling |
30 cm |
01.10. - 28.02. |
|
Blaufelchen |
30 cm |
15.10. - 31.12. |
|
Sandfelchen |
30 cm |
15.10. - 31.12. |
|
Regenbogenforelle |
30 cm |
15.12. - 15.04. |
|
Aal |
40 cm |
keine Schonzeit |
|
Karpfen |
37 cm |
keine Schonzeit |
|
Nerfling |
30 cm |
keine Schonzeit |
|
Rutte |
30 cm |
keine Schonzeit |
|
Schied/Rapfen |
40 cm |
keine Schonzeit |
|
Schleie |
28 cm |
keine Schonzeit |
|
Wels/Waller |
80 cm |
keine Schonzeit |
|
alle Weißfische |
25 cm |
keine Schonzeit |
|
Krebse |
-
|
ganzjährig geschont |

