Verbrauchsgebühren
gültig bis 31.12.2008
Abrechnungszeitraum: Oktober bis September
| Grundgebühr für Wasserzähler | 27,00 EUR/Jahr (zzgl. 7% MWSt) |
| Wasserverbrauchsgebühr | 1,46 EUR/m³ (zzgl. 7% MWSt) |
| Kanalgebühr | 1,71 EUR/m³ |
gültig ab 01.01.2009
Abrechnungszeitraum: Oktober bis September
| Grundgebühr für Wasserzähler | 49,00 EUR/Jahr (zzgl. 7% MWSt) |
| Wasserverbrauchsgebühr | 1,51 EUR/m³ (zzgl. 7% MWSt) |
| Kanalgrundgebühr | 30,00 EUR/Jahr |
| Kanalgebühr | 1,90 EUR/m³ |
Mit unserem Online-Formular können Sie uns den Stand Ihres Wasserzählers mitteilen.
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt bekanntzugeben:
- Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)
- Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14° dH)
- Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)
Das von der Gemeinde Chamerau gelieferte Wasser fällt mit 5,0° dH in die Klassifizierung weich.
Beachten Sie bitte die Angaben der Wasch- und Reinigungsmittelhersteller bezüglich der Zugabemengen!
Bitte teilen Sie uns bei Übergaben und Verkäufen den neuen Eigentümer und den Stand des Wasserzählers mit. Wir werden Ihnen umgehend einen Abrechnungsbescheid über die bis zum Eigentümerwechsel angefallenen Verbrauchsgebühren zusenden. Hierzu können sie unser eigens dafür vorgesehenes Formular verwenden. [ Download ]
Herstellungsbeiträge
| Wasserversorgungsanlage (gültig seit 01.01.2007) | 1,04 EUR/m² Grundstücksfläche (zzgl. 7% MWSt) 2,97 EUR/m² Geschoßfläche (zzgl. 7% MWSt) |
| Entwässerungsanlage (gültig seit 01.01.2009) | 1,11 EUR/m² Grundstücksfläche 8,97 EUR/m² Geschoßfläche |
Grund- und Gewerbesteuer
| Steuerart | Hebesatz |
| Grundsteuer A (land- und forstw. Flächen) Grundsteuer B Gewerbesteuer |
290 % 290 % 320 % |
Hundesteuer
gültig seit 01.01.2006
| 1. Hund 2. Hund jeder weitere Hund |
25,00 € / Jahr |
Formular zur Anmeldung von Hunden
Formular zur Abmeldung von Hunden
Hundehaltungsverordnung (Leinenpflicht)
Sollten Sie die fristgerechte Abbuchung Ihrer Gebühren und Beiträge wünschen füllen Sie bitte eine Einzugsermächtigung aus. Sie haben das Recht, innerhalb von 6 Wochen nach der Abbuchung, Widerspruch einzulegen. Kontoänderungen bitten wir rechtzeitig mitzuteilen, damit zusätzliche Kosten vermieden werden. Wenn Sie sich für das Abbuchungsverfahren entscheiden, dann senden Sie uns bitte die Ermächtigung ausgefüllt und unterschrieben zurück. Vielen Dank. [ Download ]

