Verbrauchsgebühren

gültig bis 31.12.2008
Abrechnungszeitraum: Oktober bis September

Grundgebühr für Wasserzähler 27,00 EUR/Jahr (zzgl. 7% MWSt)
Wasserverbrauchsgebühr 1,46 EUR/m³ (zzgl. 7% MWSt)
Kanalgebühr 1,71 EUR/m³

 

gültig ab 01.01.2009
Abrechnungszeitraum: Oktober bis September

Grundgebühr für Wasserzähler 49,00 EUR/Jahr (zzgl. 7% MWSt)
Wasserverbrauchsgebühr 1,51 EUR/m³ (zzgl. 7% MWSt)
Kanalgrundgebühr 30,00 EUR/Jahr
Kanalgebühr 1,90 EUR/m³

 

Mit unserem Online-Formular können Sie uns den Stand Ihres Wasserzählers mitteilen.

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt bekanntzugeben:

- Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)
- Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14° dH)
- Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)

Das von der Gemeinde Chamerau gelieferte Wasser fällt mit 5,0° dH in die Klassifizierung weich.

Beachten Sie bitte die Angaben der Wasch- und Reinigungsmittelhersteller bezüglich der Zugabemengen!

Bitte teilen Sie uns bei Übergaben und Verkäufen den neuen Eigentümer und den Stand des Wasserzählers mit. Wir werden Ihnen umgehend einen Abrechnungsbescheid über die bis zum Eigentümerwechsel angefallenen Verbrauchsgebühren zusenden. Hierzu können sie unser eigens dafür vorgesehenes Formular verwenden. [ Download ]

 

Herstellungsbeiträge

Wasserversorgungsanlage (gültig seit 01.01.2007) 1,04 EUR/m² Grundstücksfläche (zzgl. 7% MWSt)
2,97 EUR/m² Geschoßfläche (zzgl. 7% MWSt)
Entwässerungsanlage (gültig seit 01.01.2009) 1,11 EUR/m² Grundstücksfläche
8,97 EUR/m² Geschoßfläche

 

Grund- und Gewerbesteuer

Steuerart Hebesatz
Grundsteuer A (land- und forstw. Flächen)
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
290 %
290 %
320 % 


 

Hundesteuer

gültig seit 01.01.2006

1. Hund
2. Hund
jeder weitere Hund

25,00 € / Jahr
35,00 € / Jahr
45,00 € / Jahr

Formular zur Anmeldung von Hunden 
Formular zur Abmeldung von Hunden

Hundehaltungsverordnung (Leinenpflicht)

Sollten Sie die fristgerechte Abbuchung Ihrer Gebühren und Beiträge wünschen füllen Sie bitte eine Einzugsermächtigung aus. Sie haben das Recht, innerhalb von 6 Wochen nach der Abbuchung, Widerspruch einzulegen. Kontoänderungen bitten wir rechtzeitig mitzuteilen, damit zusätzliche Kosten vermieden werden. Wenn Sie sich für das Abbuchungsverfahren entscheiden, dann senden Sie uns bitte die Ermächtigung ausgefüllt und unterschrieben zurück. Vielen Dank. [ Download ]