Vollmacht, Testament, Patientenverfügung
Zu einem informativen Vortrag zum Thema Vorsorgevollmacht, Testament und Patientenverfügung konnte der Betriebswirt und Finanzexperte Horst Loy über die Agentur Altmann in Chamerau als Referent gewonnen werden, der die über 40 Teilnehmer mit seinem Wissen aufklärte.
Ein wesentlicher Aspekt von Loys Vortrag war die rechtliche Absicherung, die durch die Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht erreicht wird. Das erste Thema, das Loy in seinem einstündigen Vortrag ansprach, war die Vorsorgevollmacht.
Diese ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu benennen, die im Falle einer Entscheidungslosigkeit die eigenen Wünsche umsetzt. Eine Betreuung durch den Ehemann/die Ehefrau im Notfall ohne eine Vorsorgevollmacht kann nur im Hinblick auf Gesundheitsvorsorge für sechs Monate erfolgen und auch nur, wenn sie zusammenleben.
Es sei sinnvoll, eine weitere bevollmächtigte Person zu benennen, eventuell eine jüngere, die Kenntnisse zum Beispiel über geschäftliche Angelegenheiten wie Pflegegrade, eine Steuererklärung und vieles andere hat.
Formale Voraussetzungen
Die Patientenverfügung, so Loy, sei ein zentrales Element der Selbstbestimmung. Sie lege fest, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht oder ablehnt, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen zu treffen. Loy betonte, dass es essenziell sei, sich bereits in gesunden Tagen mit diesen Themen auseinanderzusetzen.
Die Patientenverfügung müsse schriftlich vorliegen, nicht aber handschriftlich erstellt sein. Man könne den Text also zum Beispiel am Computer tippen, ausdrucken und eigenhändig mit Angabe von Ort und Datum unterschreiben. Damit seien alle formalen Voraussetzungen erfüllt. Eine notarielle Beglaubigung oder gar eine Erstellung der Urkunde durch einen Notar seien nicht zwingend erforderlich. Empfehlenswert sei eine regelmäßige Aktualisierung.
Mit einem anwaltlichen Testament kann man den Nachlass rechtssicher nach eigenen Wünschen übertragen. So vermeidet man Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie. Wer sich frühzeitig Gedanken über Nachlassplanung und familiäre Absicherung macht, wird sich früher oder später unweigerlich mit dem Thema Testament auseinandersetzen müssen. Zahlreiche Rechtsirrtümer führen dazu, dass viele Deutsche ihren letzten Willen nicht festlegen.
Kontrolle über das Leben
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Loy in seinem Vortrag die Rolle von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament herausgestellt hat.
Seine Botschaft war eindeutig: Jeder sollte sich mit diesen Themen auseinandersetzen, um im Ernstfall die Kontrolle über das eigene Leben und die eigenen Entscheidungen zu behalten.
Bei aller Schwere des Themas war es dennoch ein recht kurzweiliger Abend. Nach dem interessanten und aufschlussreichen Vortrag stand Loy den Anwesenden noch für Fragen zur Verfügung.