Steuern & Gebühren

Steuern & Gebühren der Gemeinde Chamerau

  • Wasserversorgungsanlage (gültig seit 01.10.2022)
  • 1,39 EUR/m² Grundstücksfläche (zzgl. 7% MWSt)
  • 4,52 EUR/m² Geschoßfläche (zzgl. 7% MWSt)
  • Entwässerungsanlage (gültig seit 01.10.2022)
  • 1,10 EUR/m² Grundstücksfläche
  • 10,46 EUR/m² Geschoßfläche
  • Grundsteuer A - Hebesatz 230% (ab 01.01.2025)
  • Grundsteuer B - Hebesatz 230% (ab 01.01.2025)
  • Gewerbesteuer - Hebesatz 350% (ab 01.01.2025)

Mehr zur Grundsteuerreform 2025 finden Sie hier

  • 1. Hund: 25,00 € 
  • 2. Hund: 35,00 €
  • jeder weitere Hund: 45,00 €

gültig seit 01.10.2022

Abrechnungszeitraum: Oktober bis September

Der Deutsche Bundestag hat am 01.02.2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz WRMG) beschlossen. Das Gesetz trifft mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Nach §9 WRMG sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt bekanntzugeben.

  • Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)
  • Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14° dH)
  • Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)

Das von der Gemeinde Chamerau gelieferte Wasser fällt mit 5,0° dH in die Klassifizierung weich.

Bitte beachten Sie die Angaben der Wasch- und Reinigungsmittelhersteller bezüglich der Zugabemenge.

Bei Übergaben oder Verkäufen von Anwesen, bitten wir die neuen Eigentümer und den Stand des Wasserzählers zu melden. So kann umgehend ein Abrechnungsbescheid über die bis zum Eigentümerwechsel angefallenen Verbrauchsgebühren erstellt werden.

  • Grundgebühr für Wasserzähler ab 58,85 EUR/Jahr (zzgl. 7% MWSt)

  • Wasserverbrauchsgebühr 1,85 EUR/m³ (zzgl. 7% MWSt)

  • Kanalgrundgebühr ab 34,96 EUR/Jahr

  • Kanalgebühr 2,57 EUR/m³