Ausgepaddelt

21. September 2020: Kanuverleiher brauchen künftig eine Schifffahrtsgenehmigung – Verbot ab 1. Oktober

 Cham. „Eigentlich war es bekannt, dass das kommt“, sagt Martin Stelzl, Chef von Aqua-Hema in Blaibach. Und dennoch hat er gehofft, das Kanuverbot für Gewerbetreibende auf dem Regen würde noch auf sich warten lassen und er und seine Mitbewerber könnten wenigstens die Saison 2020 noch zu Ende bringen.

 „Wir hätten ohnehin am 3. Oktober die Fahrten eingestellt“, sagt Stelzl. Aber nun hat ihn das Schreiben am Mittwoch ereilt. Nach einer erneuten Beschwerde über die Belastung des Flusses und sein Umfeld geht schon ab dem 1. Oktober nichts mehr. „Jetzt muss ich halt meinen Gästen, die von weit her kommen würden, absagen“, bedauert er. „Die sind natürlich angefressen. Aber mei...“ Stelzl versucht, Haltung zu wahren, er hofft auf einen Neustart 2021. „Bis dahin ist hoffentlich alles in trockenen Tüchern. Wir brauchen eine Schifffahrtsgenehmigung“, sagt er.

 Seinem Naturell gemäß findet Ludwig Zankl vom gleichnamigen Kanuverleih aus Miltach deutlichere Worte: „Das Kanu ist ein Sportgerät wie eine Angel oder ein Fahrrad auch, aber jetzt wollen’s halt durchgreifen“, unkt er. „Das Verwaltungsgericht in München hat nämlich zumindest für den Landkreis Regen entschieden, dass ein gewerblich verliehenes Kanu eben
kein Sportgerät mehr sei.“ Also brauchen die Verleiher ab kommender Saison auch im Landkreis Regen eine Schifffahrtsgenehmigung.

 So viel Senf...

 „Und a jeder von hier bis nach Regensburg gibt dann sein’ Senf dazua“, schimpft Zankl. Es müssen für die Schifffahrtsgenehmigung nämlich die Grundstücksbesitzer der Anlegestellen zustimmen – und ebenso die Fischereigewässerinhaber. „Was wir brauchen, ist sofort ein Gutachten, wie sie es im Landkreis Regen derzeit erstellen“, fordert Zankl. „Damit deutlich wird, was der Fluss überhaupt verträgt.“ Eine Schifffahrtsgenehmigung hält er für „Nonsens hoch drei“, aber natürlich will er sich um eine bemühen. „Die kommende Saison ist meine letzte“, stellt er in Aussicht. „Dann möchte ich einen gut bestellten Betrieb an meine Tochter übergeben.“ Aus diesem Grund hat er auch erst unlängst 50000 Euro investiert. In neue Boote und Schwimmwesten. „Was soll ich mit denen, wenn wir nicht mehr fahren dürfen?“, will er wissen. „Dann kann ich damit einen Faschingszug machen.“

 Bitte, Entspannung!

 Ein bisschen lockerer sieht es Stelzl. Er hat großes Vertrauen in die Verwaltung am Landratsamt. „Wir hatten bereits einen runden Tisch“, sagt er. „Die Gespräche waren konstruktiv“, und vielleicht ist eine Reglementierung über die Schifffahrtsgenehmigung „nicht das Schlechteste“. Es müsse sich alles entspannen. Vor allem die Maßnahme, den Fluss im Oberlauf zu sperren, habe letztlich zu einem extrem angestiegenen Freizeitdruck ab dem Höllensteinsee geführt. „Wir haben unsere Bootszahl reduziert, das hat mich 2000 Euro pro Woche gekostet“, sagt Stelzl. Das haben die Behörden wohl gesehen, aber es ist auch klargeworden, „es funktioniert nicht“. Anders kann es sich der Kanuverleiher nicht erklären. „Wie sonst hätte es zu weiteren Beschwerden geführt?“ Also müssen Regeln her, findet er. „Wir hoffen auf nächstes Jahr und einen positiven Neustart.“

 Zankl indessen blickt nicht nur nach vorn, sondern auch zurück. „Vor 25 Jahren, als sie uns die Fahrt durch die Regentalauen verboten haben, war es Theo Zellners erste Amtshandlung, das aufzuheben“, erinnert er sich. „Das rechne ich ihm heute noch hoch an. Unter Landrat Girmindl mussten wir die Leute in Cham aufladen und in Roding wieder einsetzen“, erzählt er. „Damit war dank Zellner sofort Schluss. Sofort.“ So einen Einsatz erwartet er sich von Landrat Franz Löffler auch. „Immerhin geht es nicht nur um uns“, sagt Zankl. „Wie will ich den Menschen die Flusslandschaft nahebringen, wenn nicht vom Kanu aus?“ Zudem sei eine Kanufahrt auf dem Regen für den Tourismus in der Region von großer Bedeutung. So manche Gastwirtschaft, Pension oder so mancher Campingplatz mache mit den Paddlern gern und gute Geschäfte.