Wildes Ablagern von Hausmüll

25. Januar 2021: Deckenleuchte und sonstigen Abfall am Staninger Berg entsorgt
Wildes Ablagern von Hausmüll

Wildes Ablagern von Hausmüll

 Chamerau. „Schöne Bescherung!“ – das hat sich letztes Wochenende ein umweltbewusster Bürger gedacht und auf eine „wilde“ Müllkippe hingewiesen. Der oder die unbekannten Umweltverschmutzer entsorgten illegal ihre alten Möbel und den Hausmüll, schön verpackt in Plastiktüten im Graben am Staninger Berg. Diese wilde Sperrmüllentsorgung erboste am Wochenende nicht nur die Gemeindeverwaltung, sondern auch einige Spaziergänger.

 „Die schöne Bescherung wurde mit Überlegung, sauber und sichtbar abgelagert“, kritisierten viele Bürger, die die Straße nach Staning benutzen. Da habe wohl jemand „die Natur mit dem Wertstoffhof verwechselt“.

Immer mehr Abfall

 Am Montag beseitigten Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs die Ablagerungen, die illegal entsorgt wurden. Angesichts dessen sagte Bürgermeister Stefan Baumgartner: „Wenn das jeder machen würde, dann hätten wir bald unhaltbare Zustände.“ Nach seiner Information wären die Kosten für eine ordentliche Entsorgung in einem Wertstoffhof gering gewesen. Immer mehr Menschen beklagen sich über immer mehr Abfall, der illegal entlang der Straßen, in Wäldern und auf Parkplätzen „entsorgt“ wird. Ob der Müll nun wirklich mehr geworden ist oder nicht, daran mögen sich die Geister scheiden. Aber unbestritten ist, dass zu viel davon herumliegt und das nicht nur nach dem subjektiven Empfinden einzelner Naturfreunde. Schnapsflaschen in den Parks, Fast-Food-Reste im Straßengraben, Windeln und Katzenstreu auf öffentlichen Parkplätzen oder Autobatterien und Möbelstücke am Waldrand. Überall stolpert man über unappetitliche und unansehnliche Hinterlassenschaften rücksichtsloser Zeitgenossen.

 Eine Ordnungswidrigkeit

 Arbeit verursacht nicht alleine das ordnungsgemäße Entsorgen der wilden Ablagerungen, sondern auch die juristische Aufarbeitung der Wegwerfmentalität. Umweltsünder begehen in der Regel eine Ordnungswidrigkeit durch wilde Müllablagerungen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaft-/Abfallgesetzes jemand ordnungswidrig handelt, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig Abfälle, außerhalb der dafür vorgesehenen Anlagen entsorgt.

 Die Gemeinde bittet bei zukünftigen Beobachtungen um sofortige Anzeige der nicht erlaubten Abfallentsorgung mit Angaben zur Person, damit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden kann. Es werden auch zur Ermittlung des Verursachers anonyme Hinweise entgegengenommen.