Heiraten in Chamerau

Wichtige Informationen zur standesamtlichen Trauung:

Sie planen gerade Ihre Hochzeit? Im Vorfeld muss natürlich an vieles gedacht und vieles organisiert werden.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen wichtige Informationen für Ihre Hochzeitsvorbereitungen zur Verfügung, damit Ihr Weg zum Traualtar perfekt läuft.

Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt

Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes (früher war dies die Aufgebotsbestellung).
Falls Sie an einem Ort innerhalb Deutschlands heiraten möchten, an dem keiner von Ihnen seinen Wohnsitz hat, müssen Sie Ihre Eheschließung an einem Ihrer Wohnsitze anmelden und angeben, bei welchem deutschen Standesamt Sie heiraten möchten. Dieses Standesamt wird vom zuständigen Wohnsitz-Standesbeamten verständigt, dass die Prüfung der Urkunden ergeben hat, dass die Eheschließung stattfinden kann. Sie können nach erfolgter Anmeldung mit dem Eheschließungsstandesbeamten Ihren Heiratstermin vereinbaren. Bedenken Sie bitte, dass in diesem Falle eine zusätzliche Gebühr anfällt. Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich.

Welche Dokumente brauchen wir?

Notwendige Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung
Es werden neben dem Personalausweis/Reisepass folgende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft benötigt, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen:

- Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich im Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde)
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag  (erhältlich am Ort der Geburt im dortigen Standesamt)


Falls Sie geschieden oder verwitwet sind, sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:

- Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch oder Eheurkunde mit Vermerk über die Auflösung der letzten Ehe.
Falls Sie bereits gemeinsame Kinder haben:

- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag oder Geburtsurkunde

Wichtig: Bei ausländischer Beteiligung bitte im Standesamt nachfragen.

Wahl des Nachnamens

Die Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

Variante 1:
Sie geben keine Erklärung zur Namensführung in der Ehe ab: Jeder Ehegatte behält seinen bisher geführten Namen. Eine spätere Ehenamensbestimmung während Bestehens der Ehe ist jederzeit möglich.

Variante 2:
Sie bestimmen den Geburtsnamen/bisherigen Familiennamen des Mannes oder der Frau zum gemeinsamen Familiennamen. Eine spätere Hinzufügung ist nur möglich, wenn der Ehename nicht aus mehreren Namen besteht. Während Bestehens der Ehe kann ein Ehename nicht mehr abgelegt werden.

Doppelname:
Der Ehegatte, dessen Geburtsname/bisheriger Familienname nicht Ehename wurde, kann dem Ehenamen den bisher geführten Namen oder seinen Geburtsnamen hinzufügen, d. h. voranstellen oder anfügen, wenn der Ehename eingliedrig ist. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil vorangestellt oder angefügt werden. Ein späterer Widerruf auf den Ehenamen ist einmal möglich, allerdings kann dann keine erneute Hinzufügung erklärt werden.
Anfallende Kosten für die Eheschließung


 
Folgende Gebühren fallen für die Eheschließung an:

Anmeldung der Eheschließung/Prüfung der Ehefähigkeit
55,00 Euro
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses/Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe für zwei Deutsche
50,00 Euro
Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung
je Ehegatte/Lebenspartner zusätzlich
20,00 Euro
Stammbuch der Familie
Kosten individuell - je nach Wunsch und Gefallen - verschiedene zur Auswahl auf Lager
Eheschließung, wenn die Anmeldung nicht beim Standesamt Chamerau erfolgte
40,00 Euro
Eheschließung außerhalb der Dienstzeit
zusätzlich
70,00 Euro
Eheurkunde
12,00 Euro